1. Abschlussdatum und Vertragsbeginn

 

Ihr Mitgliedschaftsvertrag wird mit Zeichnung durch Sie auf dem Vertragsformular wirksam. Sie bzw. der von Ihnen benannte Nutzer können die Leistungen im vereinbarten Umfang ab Vertragsbeginn in Anspruch nehmen. Vertragsbeginn ist der Monatserste.

 

2. Pausen

 

Unabhängig von etwaig bestehenden Rechten, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, gewährt Ihnen das Get fit auf Ihren Antrag und Nachweis beitragsfreie Pausen von der Mitgliedschaft im Krankheitsfall, im Fall einer Schwangerschaft oder bei beruflich bedingter Abwesenheit vom Trainingsort oder einem anderen nicht bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Grund, wenn eine solche Verhinderung voraussichtlich mindestens 4 Wochen andauert. Eine Pause kann immer nur für volle Mitgliedsmonate gewährt werden. Während Ihrer Pause dürfen Sie unsere Fitnessstudio nicht nutzen.

 

3. Laufzeit unserer Mitgliedschaftsverträge

 

Sie können mit uns einen Mitgliedschaftsvertrag mit einer festen Laufzeit (Grundlaufzeit) abschließen. Soweit wir nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren, verlängert sich Ihr Vertrag in diesem Fall nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch um 6 Monate. Nach Ablauf der Grundlaufzeit können Sie und wir den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Sie kann z.B. schriftlich oder per E-Mail an getfitsolms@gmail.com erfolgen. Eine schriftliche Kündigung geben Sie bitte direkt in unserem Studio oder sende Sie diese an Get Fit, Bahnhofsallee 22, 35606 Solms.

 

4. Mitgliedsbeitrag / SEPA Lastschriftverfahren

 

Der Monatsbeitrag für jeden Mitgliedsmonat (Mitgliedsbeitrag) ist am ersten jeden Monats fällig. Die von Ihnen geschuldeten monatlichen Zahlungen werden per SEPA Lastschriftermächtigung eingezogen. Bei von Ihnen zu vertretenden Rücklastschriften belasten wir Ihnen die uns hierdurch jeweils konkret entstehenden Bankgebühren weiter. Änderungen der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer führen ab deren Geltung zur entsprechenden Anpassung Ihrer Mitgliedsbeiträge.

 

5. Geltung und Durchsetzung der Hausordnung

 

Unsere Mitarbeiter sind befugt, Ihnen im Einzelfall Weisungen zu erteilen, soweit dies erforderlich ist, um das Hausrecht von Fitness First und insbesondere die Regeln der im Club aushängenden Hausordnung durchzusetzen.

 

6. Haftung

 

Wir schließen jede Haftung für Ihre Schäden und für Schäden des von Ihnen benannten Nutzers oder von Ihnen mitgebrachter Besucher einschließlich des Verlustes von Wertgegenständen aus, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Get Fits beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens des Get Fits beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich sind und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen.

 

7. Datenschutz

 

Das Get Fit erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, die sie

unmittelbar von Ihnen oder über die Nutzung ihrer Einrichtungen wie auch ihrer Internetseiten und der Internetseiten erhält. Das Get Fit nutzt diese Informationen über Sie oder den von Ihnen benannten Nutzer des Vertrages, um die Kundenbeziehung mit Ihnen oder dem Nutzer zu gestalten und auch andere eigene Produkte und Services des Get Fits.

Zugang zu den gespeicherten Daten hat nur das Get Fit, sowie mit der Vertragsdurchführung und Forderungseinziehung beauftragte Unternehmen, wobei auch die Datenweitergabe an Inkasso-Unternehmen im Fall der Abtretung einer fälligen Forderung erfasst wird. Eine hierüber hinausgehende Übermittlung an Dritte findet nicht statt.

 

8. Vertragsänderungen

 

Das Get Fit ist berechtigt, den Vertragsinhalt einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist, oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil sind. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung der Leistungen und des Vertrags und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für Sie unter Berücksichtigung der Interessen des Get Fits zumutbar ist. Zumutbar sind im Allgemeinen solche Änderungen, die aufgrund von nachträglich auftretenden Umständen erfolgen, die bei Vertragsschluss für keine Vertragspartei vorhersehbar waren. Das Get Fit wird Ihnen in diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail wenigstens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen („Änderungsmitteilung“). Sie können einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (§ 126b BGB), z.B. schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Get Fit , Bahnhofsallee 22, 35606 Solms, widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird das Get Fit Sie in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.